Ortsbürgermeister:innen
Funktion & Tätigkeiten
Ist ein Gemeindegebiet in Ortschaften eingeteilt, werden Ortsvorsteher/innen für die jeweilige Ortschaft gewählt. Die Partei, die die meisten Stimmen in einer Ortschaft erhalten hat, benennt eine/n Kandidaten/Kandidatin. Der Rat wählt den/die benannten Kandidaten/Kandidatin für die Dauer seiner Wahlperiode. Der/die Ortsvorsteher/in vertritt die Belange seiner/ihrer Ortschaft vor dem Rat und in der Verwaltung. Er/sie ist so das Bindeglied zwischen dem Rat und den Bewohner/innen der Ortschaft. Der Rat kann beschließen, dass die Ortsvorsteher/innen auch die Bezeichnung Ortsbürgermeister/innen führen können. Dies hat der Rat der Stadt Lügde in der Sitzung am 28. April 2008 beschlossen.
Ortsbürgermeister:innen von Lügde
Die Namen und Kontaktdaten der OrtsbürgermeisterInnen können Sie sich in unserem BürgerInfo-Portal für Kommunalpolitik anschauen.