Inhalt

Bürgermeister der Stadt Lügde

Politischer Repräsentant und Verwaltung­schef der Stadt Lügde


Bürgermeister Torben Blome
Torben Blome 
© Privat 
Der Bürgermeister vertritt - ebenso wie der Rat - den Willen der Bürger­schaft durch sein Stimm­recht im Rat.

Herr Blome nimmt als Bürger­meister folgende Auf­gaben wahr:

  • Leiter der Verwaltung und Dienst­vorgesetzter von circa 100 Mitarbeiter/innen
  • Repräsentant der Stadt
  • Vorsitzender des Rates der Stadt Lügde
  • Er bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein, leitet die Sitzungen und setzt die Beschlüsse des Rates der Stadt Lügde um
  • Vorsitzender und Mitglied in mehreren Aufsichts- und Verwaltungs­räten gemeind­licher Unter­nehmen.

Die stellvertretenden Bürgermeister

Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (§ 67 Absatz 1, Satz 2 Gemeindeordnung NRW). Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister nicht bei der Leitung der Verwaltung.

Stellv. Bürgermeister Ulrike Jacob
Ulrike Jacob 
© Privat 
1. Stellvertretende Bürgermeisterin: Ulrike Jakob, SPD



Stellv. Bürgermeister Thomas Blum
Thomas Blum 
© Privat 
2. Stellvertretender Bürgermeister: Thomas Blum, CDU

Die Vertretung im Amt

Stellvertretender Leiter der Verwaltung sind in Lügde die allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die allgemeine Vertreter des Bürgermeisters werden vom Rat bestellt (§ 68 Absatz 1, Satz 4 Gemeindeordnung NRW).

1. Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters: Herr Hans-Jürgen Wigge

2. Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters: Herr Gregor Günnewich

Die Ortsbürgermeister*innen

Ist ein Gemeindegebiet in Ortschaften eingeteilt, werden Ortsvorsteher*innen für die jeweilige Ortschaft gewählt. Die Partei, die die meisten Stimmen in einer Ortschaft erhalten hat, benennt ein*e Kandidat*in. Der Rat wählt den oder die benannten Kandidat*in für die Dauer seiner Wahlperiode. Der oder die Ortsvorsteher*in vertritt die Belange seiner oder ihrer Ortschaft vor dem Rat und in der Verwaltung. Er oder sie ist so das Bindeglied zwischen dem Rat und den Bewohner*innen der Ortschaft. Der Rat kann beschließen, dass die Ortsvorsteher*innen auch die Bezeichnung Ortsbürgermeister'innen führen könne und das hat die Stadt Lügde für ihre Ortsbürgermeister'innen auch so beschlossen.

Die Kontaktdaten der Ortsbürgermeister*innen finden Sie in unserem BürgerInfo-Portal für Kommunalpolitik.