Denkmalpauschale
Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen über eigene Denkmalförderprogramme. Wenn eine Kommune dafür Mittel zur Verfügung stellt, unterstützt das Land dies mit zusätzlichen Finanzmitteln, den sogenannten kommunalen Pauschalmitteln. Gefördert werden über diese Denkmalprogramme kleinere Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt und der Pflege von Denkmälern.
Auch die Stadt Lügde stellt für ihr Denkmalförderprogramm Mittel zur Verfügung. Für 2023 stehen insgesamt 10.000 € für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zur Verfügung. Die Förderung durch das Land beträgt zurzeit 60 %, der Anteil der Stadt Lügde beläuft sich auf 40 %.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden und für die eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Förderung muss daher vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum ergibt sich aus dem Förderbescheid. In Einzelfällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
oder
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung.