Energiesparverordnungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat zwei Verordnungen verabschiedet, mit denen zum 1. September 2022 bzw. zum 1. Oktober 2022 kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte angeordnet werden.
Die Verordnungen sind unter den nachstehenden Links abrufbar:
1. Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV
2. Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSiMiMaV