Einzelhandelskonzept
Die Stadt Lügde hat im Zeitraum 2015/2016 ein Einzelhandelskonzept mit der Zielsetzung erarbeitet, die künftige Entwicklung des Einzelhandels im Sinne einer ausgewogenen und nachhaltigen Versorgungsstruktur im Stadtgebiet Lügde zu definieren.
Das Einzelhandelskonzept bildet die städtebauliche Leitlinie für die planerische Steuerung der Einzelhandelsnutzungen unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien:
- Räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in der Lügder Innenstadt sowie ggf. weiterer Neben- und Nahversorgungsbereiche sowie Sonderstandorte, an denen sich großflächige Verkaufseinheiten mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten konzentrieren sollen.
- Grundsätze zur zukünftigen Entwicklung der Lügder Einzelhandels- und Zentrenstruktur. Dabei werden insbesondere räumliche und sortimentsspezifische Aussagen getroffen.
- Lügder Sortimentsliste
Mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes war das Dortmunder Stadtplanungsbüro Junker + Kruse beauftragt worden, welches bereits bei dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Lügde 2015“ den Baustein „Einzelhandelsstandort Historischer Stadtkern“ begleitet hatte und sich somit in der Lügder Einzelhandelslandschaft bereits gut auskannte. So konnten Synergien erfolgreich für die Erarbeitung des Konzeptes genutzt werden.
Der auf Grundlage einer umfangreichen Bestandserhebung und –analyse der Einzelhandelssituation in Lügde erarbeitete Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 16. März 2015 vorgestellt. Dabei wurde der Beschluss gefasst, den vorgelegten Entwurf als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Nachbarkommunen und der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu verwenden.
So wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2015 in einer öffentlichen Veranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie im Rahmen eines Arbeitskreises mit den Vertretern der Nachbarkommunen und sonstigen Behörden diskutiert. Die Überarbeitung durch das Planungsbüro Junker + Kruse erfolgte zur Jahreswende 2015/16.
Die finale Version des Konzeptes wurde sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 6. Juni 2016 als auch in der Sitzung des Rates der Stadt Lügde am 4 Juli 2016 ausführlich vorgestellt. Der Rat der Stadt Lügde hat das Einzelhandelskonzept in dieser Sitzung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit besitzt es fortan verwaltungsinterne Bindungswirkung bei der Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen sowie bei der Bauleitplanung.