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Struktur- und Dorfentwicklung

Das Land gewährt Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes. Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Herausforderungen, die durch die Lebensqualität im ländlichen Raum beeinflusst werden und durch wichtige Faktoren wie die wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen entstehen, werden in der zukünftigen Entwicklung der Dörfer immer wichtiger.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, wie auch in Lügde mit allen 10 Ortsteilen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen.

Der Ländliche Raum ist ein Ort des ZusammenlebensOrte, an denen man sich kennt und fünf Millionen Menschen ihr Zuhause nennen. Insgesamt wird die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes mit 21 Millionen Euro gefördert um neue und auch bestehende Projekte und Angebote zu realisieren und damit mehr Lebensqualität zu schaffen.

Durch den Förderaufruf 2023 werden im Ortsteil Lügde-Sabbenhausen die „Dachsanierung der Dorfscheune“ und die „Aufenthaltsqualität des Dorfplatzes mit einer Verkehrssicherung der Wege“ gefördert.


Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrädern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Borbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleitungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtung
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Anträge stellen können

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
  • natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a) genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts

Förderanträge können ab dem 1. Juli 2023 auf der Förderplattform förderung.NRW, erreichbar unter https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login, bis zum 31. August 2023 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird auch technisch nicht mehr möglich sein.


Förderaufruf für 2024 steht noch aus.

Weitere Informationen:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-33/integrierte-laendliche-entwicklung-

https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2023/10/231016_Anlage1_Ergebnis-Foerderaufruf_Projektliste_SDE_aktuell.pdf

02.11.2023