Gewerbeangelegenheiten
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Gewerbeangelegenheiten
Wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses beim Ordnungsamt oder direkt online anmelden.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ebenso ummelden.
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Soll ein Vertreter die Meldung vornehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Hinweis:
Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeine Formulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art etc. reichen nicht aus.
Mögliche Onlinedienstleistungen finden Sie auf der Seite des Gewerbe-Service der Landesregierung.