Inhalt

Auskunft aus dem Melderegister

Einfache Melderegisterauskunft

Dritte erhalten auf Antrag im bestimmten Umfang Auskunft über die Personen, die in Lügde gemeldet sind. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

  1. Vor- und Familienname
  2. ggf. Doktorgrad
  3. Anschrift.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt von der Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

  1. Tag und Ort der Geburt
  2. frühere Vor- und Familiennamen
  3. Familienstand (nur die Angaben, ob verheiratet oder nicht)
  4. Staatsangehörigkeiten
  5. frühere Anschriften
  6. Tag des Ein- und Auszuges
  7. gesetzliche Vertreter
  8. Sterbetag oder –ort.

Gesamtauskunft

Jede Person, die in Lügde gemeldet ist, hat das Recht, schriftlich Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

Voraussetzungen

Der Auskunftsersuchende hat bei persönlicher Anfrage seine Identität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises)

Gebühren

Unter dem Menüpunkt „Abgaben“ haben wir auch die Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister aufgelistet.

Lesen Sie bitte auch:

Bitte lesen Sie auch die Bekanntmachung: „Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach dem Bundesmelderecht“ (PDF-Dokument).