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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (analog SGB XII).

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen die Übernahme von Kosten für eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung sowie für mehrtägige Klassenfahrten. Eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten des Ausfluges/ der Klassenfahrt ist dem Antrag beizufügen.

Leistungen für Schülerbeförderung werden übernommen, sofern der Schulträger die Übernahme der Kosten abgelehnt hat. Der Ablehnungsbescheid ist dem Antrag beizufügen.

Leistungen für Lernförderung/Nachhilfeunterricht können übernommen werden. Dazu muss die Schule die Notwendigkeit sowie Art und Umfang bestätigen.

Die Kosten für Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung können übernommen werden. Ein Nachweis über die monatlichen Kosten ist dem Antrag beizufügen.

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur bis zur Volljährigkeit) werden übernommen (zum Beispiel: Beitrag für Sportverein, Musikschule, Ferienangebote), ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Zuständig ist:

  • Zuständig für Leistungsempfänger nach dem SGB II ist das Jobcenter Lippe,
  • zuständig für Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz und für Kinderzuschlagsberechtigte ist der Kreis Lippe.