Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können. Ausgestellt wird der Wohnberechtigungsschein vom Kreis Lippe.
Die Antragsunterlagen können Sie aber auch bei uns im Bürgerbüro bekommen.
Nähere Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Wohnberechtungsscheines hat der Kreis Lippe in seinem Webangebot www.kreis-lippe.de bereitgestellt.