Einen Hund an- ober abmelden
Wenn Sie einen Hund im Stadtgebiet Lügde halten, müssen Sie ihn schriftlich an- und gegebenenfalls abmelden. Anmelden können Sie Ihren Hund im Bürgerbüro des Rathauses.
Dort bekommen Sie auch die Hundesteuermarke. Denn Sie müssen für Ihren Hund auch Hundesteuer zahlen. Ist Ihnen die Hunde-Steuermarke verloren gegangen, bekommen Sie eine Ersatzmarke im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 5 Euro. Dazu bringen sie am besten den Hundesteuerbescheid mit.
Wir unterscheiden zwischen einem kleinen, einem großen und einem gefährlichen Hund. Außerdem sind bei Hunden bestimmter Rassen bestimmte Vorschriften zu beachten.
Kleine Hunde
Hunde unter 40 cm Widerristhöhe (Schulterhöhe) und unter 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind.
Erforderliche Unterlagen: Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
Große Hunde
Rechtsgrundlage: § 11 Landeshundegesetz NW (LHundG)
Große Hunde sind, wenn sie ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Erforderliche Unterlagen:
- Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
- Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
- nicht erforderlich, wenn
- Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
- Inhaber eines Jagdscheines
- Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
- Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Microchipnachweis
Sofern von der Ordnungsbehörde für erforderlich gehalten, kann die Vorlage eines Führungszeugnisses in Ausnahmefällen verlangt werden.
Gefährliche Hunde
Rechtsgrundlagen: § 3 LHundG
Sogenannte gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden. Ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z. B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden; Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben ; Hunden, die unkontrolliert andere Tiere hetzen).
Für diese Hunde gilt ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang, sowie Zuchtverbot. Das Mindestalter für die Haltung solcher Hunde ist 18 Jahre.
Erforderliche Unterlagen:
- Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
- Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
- nicht erforderlich, wenn
- Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
- Inhaber eines Jagdscheines
- Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
- Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
- Erklärung über ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Führungszeugnis (Antrag im Bürgerbüro)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Microchipnachweis
- Nachweis über besonderes öffentliches oder privates Interesse an der Hundehaltung
Zur Haltung dieser Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich!
Erlaubnisgebühr: 70 Euro
Hunde bestimmter Rassen
Rechtsgrundlage: § 10 LHundG
Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino
- Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Für diese Hunde gilt ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang. Das Mindestalter für die Haltung solcher Hunde ist 18 Jahre.
Erforderliche Unterlagen:
- Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
- Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
- nicht erforderlich, wenn
- Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
- Inhaber eines Jagdscheines
- Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
- Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
- Erklärung über ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Führungszeugnis (Antrag im Bürgerbüro)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
- Microchipnachweis
Zur Haltung dieser Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich!
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung
Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Hundesteuer
Unter dem Menüpunkt Abgaben finden Sie auch eine Übersicht zu der Hundesteuern