Inhalt

Anmeldung der Eheschließung

Die nachstehende Liste der erforderlichen Unterlagen soll darüber informieren, was im Einzelfall besorgt werden muss, bevor die Eheschließung angemeldet werden kann. Die folgenden Hinweise beschränken sich auf die relativ einfachen Fälle, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.

Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein, oder ausländischer Staatsbürger sein, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung beim zuständigen Standesamt.

Das sollten Sie mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Deutsche: Staatsangehörigkeitsausweis,Einbürgerungsurkunde,Registrierschein usw.
    • Nichtdeutsche: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille mit Vorbeglaubigungen Titel
  • Angaben zur Person
    • Nachweis durch eine neuausgestellte (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Ablichtung aus dem Geburetenregister.
    • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden für jede gemeldete Wohnung für Verlobte sind beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 8 Tage).
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder (mit Vater- und evtl. Mutterschaftsanerkennung).
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren

Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (Volljährigkeit) gem. § 1303 BGB5.1 Entscheidung des Gerichts über die Übertragung der elterlichen Sorge/Personensorge

Eheschließung

Nachdem Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet haben, vereinbaren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten.

In dem ausgewählten Standesamt suchen Sie sich (sofern Sie dies wünschen) ein Stammbuch der Familie aus, in dem Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten, so bringen Sie diese ebenfalls zu o.g. Termin mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.

Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein/e Dolmetscher/in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss.

Für die Eheschließungen wurde das Trauzimmer der Stadt Lügde im Rahmen der Rathaussanierung 2016 vergrößert und in einem ansprechend modernen Style gestaltet. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, diese Räumlichkeit vorher auf sich wirken zu lassen.

Haben Sie außergewöhnliche Wünsche, dann melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.