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Bauverwaltung

Der Bereich der „Bauverwaltung“ umfasst die Tätigkeitsfelder Bauordnung, Flurkartenauszüge, Beitragswesen und Gebäudebewirtschaftung. Die Mitarbeiter im Bereich „Bauordnung“ beraten überwiegend Bauherren bei der Vorbereitung ihrer Bauvorhaben. Das bedeutet, wenn Anträge (Bauvoranfragen, Bauanzeigen & Bauanträge) von Architekten erstellt und eingereicht werden, prüfen die Mitarbeiter die Baubegehren auf Übereinstimmung mit dem gelten Baurecht. Hierbei werden insbesondere die entsprechenden Bebauungspläne mit textlichen Festsetzungen zugrunde gelegt.

Der Bauantrag wird mit gemeindlicher Stellungnahme an die zuständige Baugenehmigungsbehörde des Kreis Lippes zur abschließenden Genehmigung weitergeleitet.

Wenn Sie Auskünfte aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) benötigen, haben Sie die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 20,- € einen amtlichen Auszug zu bekommen. Erforderlich hierfür ist allerdings das persönliche Erscheinen.

Im Beitragswesen werden die Themen der Erschließungs-, Kanalanschluss- und Ausbaubeiträge nach BauGB und KAG NRW sowie die Regenwassergebühr behandelt. Aus Vereinfachungsgründen werden die einzelnen Beiträge und Gebühr nur grob erklärt. Für ausführliche Erklärungen kontaktieren Sie bitte die unten angegebenen Sachbearbeiter.

  • Ausbaubeiträge
    Sofern durch Baumaßnahmen die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich öffentlicher Wege, Straßen und Plätze durch die Stadt Lügde erfolgt, werden Beiträge erhoben.
  • Erschließungsbeiträge
    Sofern durch Baumaßnahmen die erstmalige Herstellung von Anlagen im Bereich öffentlicher Wege, Straßen und Plätze durch die Stadt Lügde erfolgt, werden Beiträge erhoben.
  • Kanalanschlussbeiträge
    Wird Ihr Grundstück mit einem Anschluss an die zentrale Kanalisation der Stadt Lügde versehen, ist die Stadt berechtigt, den Aufwand für die Herstellung von der Straßenleitung bis zum Prüfschacht einschließlich Anschlussleitung in Rechnung zu stellen.
  • Regenwassergebühr
    Die Niederschlagswassergebühr (=Regenwassergebühr) fällt für Flächen an, die Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage zuführen. Das bedeutet, Sie müssen für versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser komplett auf Ihrem Grundstück versickert, keine Gebühr zahlen. Wenn Sie bebaute oder befestigte Flächen besitzen, die Niederschlagswasser der Abwasseranlage zuführen, werden diese gebührenpflichtig.

Im Bereich der Gebäudebewirtschaftung koordinieren die Mitarbeiter der Stadt Lügde alle kaufmännischen und infrastrukturellen Leistungen rund um die städtischen Gebäude. Besonders die Nebenkostenabrechnung mit dem jeweiligen Nutzer des Gebäudes.