„Kern Gesund!“ - Das kommunale Förderprogramm für die Beseitigung von baulichem Leerstand in der Stadt Lügde
Die Stadt Lügde hat für die Dauer von fünf Jahren das kommunale Förderprogramm „Kern – gesund!“ beschlossen. Dieses Förderprogramm beinhaltet als städtebauliche Zielsetzung die Beseitigung von baulichem Leerstand im historischen Stadtkern und in den Ortsteilen der Stadt Lügde, hier begrenzt auf ortsbildprägende Gebäude. Mit diesem Programm sollen finanzielle Anreize für die Belebung und Attraktivitätssteigerung der Altstadt und für eine gezielte Dorfentwicklung gegeben werden. Das Förderprogramm beinhaltet insgesamt drei Förderbausteine, die ggf. auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden können.
Förderrichtlinien „Kern Gesund!“ (PDF, 1,8 MB) im Einzelnen
Förderbaustein 1: Aus Alt mach Neu
Gefördert werden Investitionen in seit mindestens einem Jahr leerstehenden Wohn- und/oder Geschäftsgebäuden, die der grundlegenden Sanierung oder dem Umbau des Objektes dienen. Die baulichen Investitionen in den Leerstand müssen der Wiedernutzung oder Teilwiedernutzung des Objektes dienen und mindestens 50.000 € betragen.
Förderantrag: Aus Alt mach Neu (PDF)
Förderbaustein 2: Beratungsscheck
Gefördert werden Beratungsleistungen (Bestandsaufnahme mit Modernisierungsempfehlungen und Kostenermittlungen) für eine grundlegende Modernisierung und Instandsetzung zur vollständigen oder teilweisen Wiedernutzung eines seit mindestens zwei Jahren leerstehenden Wohn- und/oder Geschäftsgebäudes.
Förderantrag: Beratungsscheck (PDF), Anlage zum Förderantrag Beratungsscheck: Einverständniserklärung des Architekten (PDF)
Förderbaustein 3: Start up – Handel und Dienstleistung
Gefördert werden Mietzahlungen für Gewerberäume im ersten Geschäftshalbjahr bei Geschäftsneugründungen. Voraussetzung ist, dass auch der Eigentümer auf eine entsprechende Teilmietzahlung in diesem Zeitraum verzichtet.
Förderantrag: Start up - Handel und Dienstleistung (PDF)
Ergänzt am 29.9.2014:
Flyer
Lesen Sie bitte auch unseren Flyer zum Förderprogramm „Kern Gesund!“ (PDF).
Ihr Ansprechpartner:
12.8.2014