Die stellvertretenden Bürgermeister
Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (§ 67 Absatz 1, Satz 2 Gemeindeordnung NRW). Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister nicht bei der Leitung der Verwaltung.
Ulrike Jacob
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Thomas Blum
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