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Die Ortsbürgermeister*innen

Ist ein Gemeindegebiet in Ortschaften eingeteilt, werden Ortsvorsteher*innen für die jeweilige Ortschaft gewählt. Die Partei, die die meisten Stimmen in einer Ortschaft erhalten hat, benennt ein*e Kandidat*in. Der Rat wählt den oder die benannten Kandidat*in für die Dauer seiner Wahlperiode. Der oder die Ortsvorsteher*in vertritt die Belange seiner oder ihrer Ortschaft vor dem Rat und in der Verwaltung. Er oder sie ist so das Bindeglied zwischen dem Rat und den Bewohner*innen der Ortschaft. Der Rat kann beschließen, dass die Ortsvorsteher*innen auch die Bezeichnung Ortsbürgermeister'innen führen könne und das hat die Stadt Lügde für ihre Ortsbürgermeister'innen auch so beschlossen.

Die Kontaktdaten der Ortsbürgermeister*innen finden Sie in unserem BürgerInfo-Portal für Kommunalpolitik.