Was kann gefördert werden?
- Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudefassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstigen Fenstern und Türen sowie notwendiger vorbereitender Maßnahmen und zwingend erforderlicher fachlicher Planung, Beratung und Betreuung;
- Begrünungsmaßnahmen an öffentlich sichtbaren Gebäudefassaden;
- Erneuerung von sichtbaren Dachflächen inkl. stadtökologisch sinnvoller Begrünung;
- Errichtung und Unterhaltung der ortstypischen Bruchsteinmauern;
- Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen durch Entsiegelung befestigter Flächen auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z.B. Garagen, Schuppen und Mauern;
Die gleichzeitige Förderung mehrerer Einzelmaßnahmen ist zulässig.