Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen) oder sonstige Verfügungsberechtigte des jeweiligen Eigentums, das im Geltungsbereich liegt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen) oder sonstige Verfügungsberechtigte des jeweiligen Eigentums, das im Geltungsbereich liegt.